Werde proaktiv. Integrationsleasing
Integrationsleasing kombiniert Arbeitnehmerüberlassung und Festanstellung. Das neue Teammitglied arbeitet zunächst als Zeitarbeitnehmer mit der Perspektive auf eine spätere Festanstellung. Der Vertrag zwischen Verleiher, Arbeitnehmer und Betrieb regelt die Bedingungen. Es besteht volle Transparenz für den Leiharbeitnehmer gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
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Integrationsleasing als Sprungbrett für Ihr Personal
Integrationsleasing stellt eine innovative Mischform der klassischen Arbeitnehmerüberlassung und Festanstellung dar. Hierbei tritt das neue Teammitglied zunächst in ein Zeitarbeitsverhältnis mit Deinem Unternehmen ein. Doch anders als bei der herkömmlichen Arbeitnehmerüberlassung besteht von Anfang an die Perspektive auf eine spätere Festanstellung.
Die genauen Bedingungen des Integrationsleasings, sowohl hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung als auch des späteren Arbeitsverhältnisses, werden in einem ausführlichen Vertrag zwischen dem Verleiher, dem Arbeitnehmer und dem Betrieb, wo der Einsatz geplant ist, geregelt. Dabei wird auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingehalten, um die Rechte und Transparenz des Leiharbeitnehmers zu wahren.
Integrationsleasing bietet somit eine Chance für beide Seiten: Das Unternehmen kann potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen und testen, bevor eine feste Einstellung erfolgt, während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt und ein langfristiges Arbeitsverhältnis erhalten.